Steuerbehandlung von Aktien: Was du wissen solltest

Author

Gianluca Jahn

Stand: 18. Januar 2025

Steuern auf Aktien

Die Besteuerung von Aktien ist ein wesentliches Thema für Investoren und beeinflusst die Netto-Rendite von Wertpapieranlagen erheblich. In Deutschland unterliegen Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Arten der Besteuerung bei Aktien

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragsteuer beträgt in Deutschland 25% und wird auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben. Dazu zählen:

  • Dividenden: Ausschüttungen von Unternehmen.
  • Kursgewinne: Gewinne, die beim Verkauf von Aktien erzielt werden.
  • Zinsen: Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren.

Die Kapitalertragsteuer wird von der depotführenden Bank, insofern du dort deine Steueridentifikationsnummer angegeben hast und der Bank das Recht eingeräumt hast, deine Steuerabführung für dich zu übernehmen, automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies geschieht im Rahmen der Abgeltungssteuer.

Solidaritätszuschlag

Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Kapitalertragsteuer an. Dies entspricht 25% * 0.055 = 1,375% der Kapitaleinkünfte. Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für viele Einkommensgruppen abgeschafft, jedoch nicht für Kapitalerträge.

Kirchensteuer

Wenn der Steuerpflichtige einer Kirche angehört, wird eine Kirchensteuer erhoben. Diese beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8% und in den anderen Bundesländern 9% der Kapitalertragsteuer. Da diese von der Bank automatisch einbehalten wird, kann es sinnvoll sein, Wege zur Vermeidung der Kirchensteuer zu prüfen. Mehr dazu findest du zwei Absätze weiter.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast

Sparer-Pauschbetrag nutzen

Jede steuerpflichtige Person in Deutschland kann einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Verheirateten 2.000 €) pro Jahr geltend machen. Innerhalb dieses Freibetrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Um dies zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

Verrechnung von Verlusten

  • Verlustvortrag: Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
  • Verlustverrechnungstopf: Banken führen automatische Verlustverrechnungstöpfe für Aktienverluste. Diese können mit künftigen Gewinnen ausgeglichen werden.
  • Verlustbescheinigung: Zum Jahresende kann eine Verlustbescheinigung beantragt werden, um Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen.

Kirchensteuern vermeiden

Die Kirchensteuer ist eine zusätzliche Belastung für kirchenangehörige Anleger. Möglichkeiten zur Vermeidung sind:

  • Kirchenaustritt: Durch den offiziellen Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuerpflicht. Dies muss beim zuständigen Standesamt erfolgen.
  • Depot im Ausland führen: Bei einem Depot im Ausland wird keine Kirchensteuer automatisch abgeführt. Die Steuererklärung erfordert dann jedoch eine manuelle Angabe der Kapitalerträge.
  • Investmentfonds statt Einzelaktien: Kirchensteuer fällt nur auf die Kapitalertragsteuer an. Da einige Fonds eine steuerlich günstigere Struktur haben, kann dies eine indirekte Reduzierung der Kirchensteuer bewirken.

Besteuerung von ausländischen Aktien

Beim Erwerb von ausländischen Aktien können zusätzliche Steuerregelungen gelten:

  • Quellensteuer: Einige Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden, z. B. USA (15% nach DBA), Frankreich (12,8% nach Reduktion).
  • Anrechnung auf deutsche Steuer: Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann die ausländische Quellensteuer teilweise oder voll auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
  • Rückerstattung ausländischer Quellensteuer: In manchen Fällen kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer beim ausländischen Finanzamt beantragt werden.

Fazit

Die Besteuerung von Aktien ist komplex, doch mit der richtigen Strategie lassen sich Steuern optimieren. Mehr dazu wollen wir uns im nächsten Kapitel anschauen.

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